Die KfW bezuschusst die Baubegleitung der Maßnahmen einiger KfW-Programme. Diese Baubegleitung bietet ein optimales Ergebnis der Umsetzung des
KfW-Programms, da jeder Arbeitsschritt von einem fachkundigen Sachverständigen beobachtet wird und dieser eventuelle Missstände frühzeitig korrigieren kann. Niemand ist mit einem unzureichenden Ergebnis zufrieden, weshalb sich in den meisten Fällen eine Baubegleitung empfiehlt. Ihr Baubegleiter hilft Ihnen bei technischen Fragen und der korrekten Umsetzung der
KfW-Programme und achtet darauf, dass alle KfW-Anforderungen erfüllt werden.
Bei der geförderten Baubegleitung der KfW wird die Hälfte der anfallenden Kosten der Baubegleitung, bis zu maximal 4000 €, bezuschusst.
Dieser Zuschuss gilt für die Baubegleitung aller KfW-Maßnahmen aus dem
KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"
- KfW-Programm 151
- KfW-Programm 152
- KfW-Programm 430
Für den Fall, dass Sie planen, mithilfe des KfW-Programms
"Energieeffizient Bauen" einen Neubau zu errichten, wird eine Baubegleitung empfohlen und teilweise sogar vorausgesetzt.
Dies betrifft das KfW-Programm 153 insofern, als bei einem KfW-Effizienzhaus 40 und 55 eine Baubegleitung verbindlich durchzuführen und nachzuweisen ist, beim KfW-Effizienzhaus 70 wird eine Baubegleitung empfohlen.
Im Gegensatz zu den Maßnahmen des KfW-Programms
"Energieeffizient Sanieren" werden keine Fördergelder zur Verfügung gestellt.
- KfW-Programm 151
- KfW-Programm 152
- KfW-Programm 430
- KfW-Programm 153
(Errichtung eines
Effizienzhaus 70
nach KfW-Standard)
- KfW-Programm 153
(Errichtung eines
Effizienzhaus 40 oder 55
nach KfW-Standard)
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