BAFA Energieberatung

Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung).

Das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 soll durch diese Förderung vorangetrieben werden.

Die Vor-Ort-Energieberatung soll Ihnen helfen, dringend notwendige, aber auch erst später geplante Sanierungen Ihres Wohnhauses in einer für Sie wirtschaftlichen, aber auch energetisch vernünftigen Weise und Reihenfolge zu planen. Am Ende der Beratung wird ein Beratungsbericht erstellt, anhand dessen Sie die einzelnen sinnvollen Sanierungsmaßnahmen erkennen können. Der Bericht entspricht den BAFA-Anforderungen und vergleicht den Ist-Zustand mit dem sanierten Zustand im Bezug auf Energie- und Heizkosten-Ersparnis.

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Förderung

Die Vor-Ort-Beratung für Gebäude wird mit bis zu 1.300,00 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 1.700,00 € (Mehrfamilienhaus) gefördert.

 

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