Wohngebäude

Energieausweispflicht seit dem 1.Mai 2014 - Bußgelder vermeiden!

 

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1. Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten vorlegen. Bereits bei Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben des Energieausweises veröffentlicht werden. Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen!

 

Wir helfe ich Ihnen gerne, als Energieberater den für Ihre Immobilie richtigen Energieausweis auszustellen.

Es gibt hierbei zwei unterschiedliche Arten:

1. Energieverbrauchsausweis

2. Energiebedarfsausweis

 

Welcher Ausweis für wen?

Bei Nichtwohngebäuden haben Sie grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchsausweis oder einem Energiebedarfsausweis.

Was ist denn genau der Unterschied zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis?

1.Der Energieverbrauchsausweis gibt eine Auskunft über das Nutzerverhalten. Er gibt nicht unbedingt die Qualität des Gebäudes wieder, denn sparsames oder verschwenderisches Umgehen mit der Heizenergie hat großen Einfluss aus das Endergebnis, also auf die Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Jedoch gibt dieser Ausweis einen schnellen und kostengünstigen Überblick über das Heiz- und Lüftverhalten sowie den Warmwasserverbrauch. Anhand der Heizungsabrechnung der letzten drei Jahre sowie der genutzten Gebäudefläche kann der verbrauchsorientierte Energieausweis von hierzu berechtigten Personen erstellt werden.2.Der Energiebedarfsausweis gibt genaue Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Hierbei wird detailliert der Aufbau der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke, der Fenster und Haustüre und natürlich der Heizungs- und Warmwasseranlage inkl. Rohrdämmung analysiert. Hieraus kann exakt berechnet werden, wie viel Energie notwendig ist, um das Haus in einem komfortablen Wärmezustand im Winter zu beheizen. Mit diesem Ausweis kann der Energiebedarf verschiedener Gabäude miteinander verglichen werden, denn er geht von einem definierten Nutzungsverhalten aus.Wie man sich aufgrund der Beschreibungen der zwei Arten der Energieausweise vorstellen kann, ist ein Energieverbrauchsausweis ohne besonders großen Zeitaufwand durchzuführen. Die Methode zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfordert jedoch eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes. Schließlich soll herausgefunden werden, in welchem Zustand das Gebäude momentan ist. Hierzu wird der Energieberater beim Kunden das Gebäude vermessen und die Anlagentechnik erfasst. Falls keine Daten über den Dach- und Wandaufbau vorliegen und auch nicht durch Untersuchung erschlossen werden können, kann als Alternative die Literatur zum Stand der Technik im Baujahr des Bebäudes sowie Erfahrungswerte herangezogen werden

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