Energieausweise für Wohngebäude

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert Sie über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt zusätzliche Informationen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Er schafft Transparenz und gibt die Möglichkeit, Gebäude besser miteinander vergleichen zu können.

 

 

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Es gibt zwei grundlegende Varianten des Energieausweises:

Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes anhand einer technischen Analyse aus. Der Verbrauchsausweis gibt eine Auskunft über das Nutzerverhalten eines Gebäudes.

 

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Grundsätzlich besteht erst einmal eine Pflicht zu einem Bedarfsenergieausweis, falls Sie einen Neubau beziehen oder der Bauantrag Ihres Bestandsgebäudes mit weniger als fünf Wohnungen vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Wenn Ihr Gebäude jedoch im Zuge einer Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat, wird kein Bedarfsenergieausweis benötigt.

Seit dem 1. Mai 2014 muss der Energieausweis zwingend vorgelegt werden!

 

In der folgenden Übersicht finden Sie alle Bedingungen noch einmal grafisch dargestellt. Zum Vergrößern der Darstellung diese einfach anklicken.

Postanschrift:

Rheinlanddamm 201

44139 Dortmund

 

Tel.:

0231/13 74 613

 

Fax:

0231/13 74 780

 

E-Mail:

info@falkensteinkroll.de

 

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per Kontaktformular

 

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